Berlin, 18.07.2023 – Um die Klimaschutzanstrengungen des Straßengüterverkehrs spürbar zu beschleunigen, muss der Steuersatz für fortschrittliche Biokraftstoffe zügig gesenkt werden. In einem gemeinsamen Positionspapier fordert eine Allianz aus Verkehrs- und Logistikverbänden hierfür eine Ergänzung des Energiesteuergesetzes.
Bis die Elektrifizierung als Mittel zur Emissionsfreiheit in der Breite des Straßengüterverkehrs umgesetzt werden kann, braucht es noch mehrere Jahre. Bis dahin stehen für den Großteil der Lkw-Flotten nur flüssige und gasförmige Biokraftstoffe wie HV100, Bio-LNG und Bio-CNG zur Verfügung, um zu den CO2-Reduktionszielen beitragen zu können. Von der im Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften verankerten Befreiung von CO2-Aufschlägen können mit Biokraftstoffen betriebene Lkw nicht profitieren – obwohl sie im Vergleich zu Nutzfahrzeugen, die mit Diesel betankt werden, bis zu 90 Prozent CO2-Emissionen einsparen. Wirtschaftliche Anreizstrukturen dürfen daher nicht allein auf den Einsatz von batterie- und wasserstoffbetriebenen Lkw beschränkt bleiben, sondern müssen auch fortschrittliche Biokraftstoffe einschließen.
Eine EU-rechtskonforme und unkomplizierte Lösung wäre die Ergänzung des Energiesteuergesetzes um einen neuen Paragrafen 56a, mit dem – wie heute bereits Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs – künftig auch Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs entlastet und unterstützt werden könnten, beim Klimaschutz noch schneller voranzukommen.
Der Aufbau einer öffentlichen alternativen Ladeinfrastruktur entlang der europäischen Auto-bahnen gemäß den Vorgaben der EU-Alternative Fuel Infrastructure Regulation (AFIR) wird in den Mitgliedsstaaten mindestens so viel Zeit in Anspruch nehmen wie die flächendeckende Ausstattung auf nicht-öffentlichen Flächen wie Logistikanlagen, Terminals und Betriebshöfen.
Mit fortschrittlichen Biokraftstoffen kann das hohe CO2-Einsparpotenzial sowohl des Straßengüterfernverkehrs auf langen Strecken als auch des Zustellverkehrs auf der letzten Meile sofort gehoben werden. Über das vorhandene dichte Tankstellennetz können Lkw-Bestandsflotten unkompliziert und ohne nennenswerten technischen Umrüstaufwand direkt mit fortschrittlichen Biokraftstoffen betrieben werden.
Mit der Zulassung von HVO100 im Rahmen der Novellierung der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der CO2-Bilanz des Straßengüterverkehrs getan. Um das Potenzial bestmöglich zu nutzen, sollte dies von einem steuerlichen Anreiz für den Einsatz sämtlicher fortschrittlicher Biokraftstoffe flankiert werden.
Der Verbändeallianz gehören an:
Das Positionspapier „Klimaschutz im Straßengüterverkehr beschleunigen: Steuerliche Anreize für den Einsatz fortschrittlicher Biokraftstoffe schaffen“ kann hier heruntergeladen werden.
Der 1982 gegründete Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) ist die politische Interessenvertretung führender Anbieter von Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen in Deutschland. In Zusammenarbeit mit ihren Partnern – rund 3.400 kleinen und mittelständischen Logistikunternehmen – bieten die Mitgliedsunternehmen DPD, GLS, GO!, Hermes und UPS ihren Kundinnen und Kunden eine flächendeckende Zustellung von der Hallig bis zur Alm, in der Stadt und auf dem Land. Die gesamte Branche in Deutschland realisiert derzeit jährliche Umsätze in Höhe von 26 Milliarden Euro, beschäftigt rund 258.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und befördert ca. 4,15 Milliarden Sendungen pro Jahr.