Der Arbeitgeberspitzenverband BDA, der BDI und die beiden gesetzlichen Unternehmensorganisationen DIHK und ZDH sprechen sich mit einer Selbstverpflichtung für eine weitere Unterstützung der Teststrategie der Bundesregierung aus. Zusätzlich zu den bereits etablierten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen kann das Durchführen von Schnell- bzw. Selbsttests in Unternehmen einen weiteren Beitrag für den Infektionsschutz und somit zur Eindämmung der Corona-Pandemie leisten.
Zur Testung eignen sich sowohl sogenannte PoC-Schnelltests als auch (Laien-)Selbsttests. Nach Informationen von Experten unterscheiden sich die beiden Tests materiell nicht wesentlich voneinander. Unterschiede sind vor allem in der medizinprodukterechtlichen Zulassung begründet. Für den Einsatz von Selbsttests sprechen die leichtere und kostengünstigere Handhabung: Anders als PoC-Schnelltests müssen sie nicht von medizinisch geschultem Personal durchgeführt werden.
Die Umsetzung einer solchen Teststrategie ist für die Unternehmen freiwillig. Entscheidet sich ein Unternehmen dafür, ist es für die Beschaffung der Tests selbst verantwortlich und trägt die entstehenden Kosten.
Informationen über zugelassene Tests sind beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhältlich. Weitergehende Informationen stellt die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) in einem FAQ zur Verfügung. Ergänzende Informationen zu den Unterschieden von Schnell- und Selbsttests sind auf der Website der Bundesregierung zu finden.